TERREG oder wie Viktor Orban bald deutsche Umweltschützer zensieren könnte

Puh ja, eigentlich geht es in diesem Blog ja um Familien und Erziehungsratgeber und um den Jahreszeitentisch. Heute habe ich ein deutlich weniger niedliches Thema mitgebracht, auf das ich kürzlich gestoßen bin. Im Rahmen meiner Arbeit beim Verschlüsselungsanbieter Boxcryptor beobachte ich weltweit Gesetzesinitiativen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen. In diesem Kontext bin ich auf eine Ungeheuerlichkeit aufmerksam geworden, von der ich heute berichten möchte.

07. November 2020
Lesezeit: 6 min

Es geht um TERREG, eine Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz, die bald von der Europäischen Union verabschiedet werden wird. In der kommenden Kalenderwoche (KW 46) findet voraussichtlich die letzte Trilog-Verhandlungsrunde von Vertretern von Parlament, EU-Regierungen (Rat) und Kommission statt. Diese Verhandlungsrunde ist höchstwahrscheinlich die letzte Möglichkeit einige besonders kritische Aspekte der Verordnung zu verhindern.

Was ist TERREG?

Behörden in der ganzen Europäischen Union sollen durch TERREG die Befugnis erhalten, terroristische Inhalte im Netz löschen zu lassen. Die Behörden können das von jedem Anbieter verlangen - ob dieser innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union sitzt. Welche Behörden die Befugnis erhalten, legt das jeweilige Mitgliedsland fest. Möglich sind Polizeibehörden oder Ministerien. Es kann mehr als eine Behörde pro Land benannt werden.

Warum drängt die Zeit?

Es geht aktuell vor allem darum, die Verordnung so umzubauen, dass eine ausgewogene Lösung zwischen staatlicher Regulierung und den Interessen der Zivilgesellschaft gegeben ist. Warum das bei der aktuellen Version der Verordnung nicht gegeben ist werde ich hier darlegen. 

Zunächst aber noch zwei Anmerkungen:

Zur Verabschiedung von TERREG kommt es, wenn sich Parlament und EU-Mitgliedsstaaten einig werden, und zwar jeweils mit Mehrheit. Aufgrund der jüngsten Terroranschläge stehen die Parlamentarier und auch ihre jeweiligen Landesregierungen unter Handlungsdruck. Nicht jeder Abgeordnete kann dem widerstehen. Deshalb besteht die Gefahr, dass Regelungen verabschiedet werden, die nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen.

Dieser Text beruht im Wesentlichen auf dem Vortrag des EU-Abgeordneten Patrick Breyer, der für die Piratenpartei netzpolitische Themen verfolgt. Den Vortrag kann man hier auf YouTube ansehen: Netzpolitischer Abend. Patrick Breyer hat mir außerdem dabei geholfen, einige Fehler in diesem Artikel auszubessern, sodass nun (Samstag, den 7. November 2020 um 13:45) eine aktualisierte Fassung vorliegt.

Auswirkungen der TERREG-Verordnung

TERREG hat in seiner derzeitigen Form massive Auswirkungen für jeden, der eine Webseite betreibt auf der in irgendeiner Form Beiträge von Nutzern zugelassen sind. Das können Foren sein oder Kommentarspalten in Blog, vor allem allem haben die Abgeordneten die großen Sozialen Netzwerke wie Facebook im Kopf.

Des Weiteren wirkt sich TERREG auch auf jeden einzelnen Internetnutzer aus, da ein Sterben von kleinen Anbietern zu befürchten ist. Dadurch würde sich die Kommunikation noch stärker auf die großen Plattformen verlagern. Außerdem sind Selbstzensur und daraus resultierende Misinformation eine realistische Befürchtung der TERREG-Gegner.

TERREG wird sich somit auf Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und die Meinungsfreiheit auswirken.

Was sind terroristische Inhalte?

TERREG bezieht sich „nur“ auf terroristische Inhalte. Das klingt zunächst gar nicht so schlecht, schließlich ist Terrorismus ohne Frage verachtenswert. TERREG bezieht sich also auf „Aufrufe zu terroristischen Straftaten oder Propaganda für terroristische Organisationen“. 

Das Problem liegt aber darin, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten gar nicht einig sind, wie sie Terrorismus definieren. So gibt es beispielsweise Streit darüber, wie Palästina oder Tschetschenien zu betrachten sind. Aber auch die Frage ob Separatisten Terroristen sind ist bisher ungeklärt. 

Weitere Beispiele für Gruppen, die in einigen Ländern als terroristisch angesehen werden und in anderen nicht:

  • Spanien betrachtet die Separationsbewegungen von Katalonien als terroristisch
  • In Frankreich werden Soziale Proteste als Terrorismus bezeichnet
  • Ungarn betrachtet Umweltschützer als „Öko-Terroristen“
  • In Griechenland geht es um die Seenotrettung 

Als wäre das nicht schon unklar genug, wird möglicherweise auch noch der Tatbestand „sonstige Unterstützung terroristischer Gruppen“ in den Geltungsbereich der TERREG aufgenommen.

Eine Angleichung der Kriterien, die sogenannte Harmonisierung, ist nicht Bestandteil der TERREG. Auch wenn derzeit möglicherweise niemand die Absicht hat, Umweltaktivisten zu zensieren, so zeigen die Beispiele doch auf, dass es notwendig ist, sich auf gemeinsame Werte und Handlungsleitlinien zu einigen. Wie bei jedem anderen Gesetz besteht auch hier die Gefahr, dass der Geltungsbereich nach und nach ausgeweitet wird und ein mächtiges Instrument für Zensur und staatliche Kontrolle entsteht.

Behörden erhalten weitgehende Rechte

LÖSCHUNG: Durch TERREG wird es möglich sein, dass ausländische Behörden in Deutschland Inhalte aus dem Internet löschen lassen. Das ist besonders bitter, wenn wir uns vor Augen halten, dass manche Mitgliedstaaten sich bereits jetzt - auch ohne ein solch mächtiges Werkzeug - zu Autokratien entwickeln, in denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden, siehe Ungarn oder Polen.

Besonders kritisch ist hier auch die extrem kurze Frist von 1 Stunde, die sogenannte Schnelllöschung. Wird dieses Zeitfenster verpasst drohen Strafen. Eine solch knappe Frist ist realistisch nur durch automatisierte Prozesse umsetzbar, die weitere Probleme wie Monopolisierung, Zensur und Überblockierung zur Folge hätten.

MELDUNG: TERREG sieht außerdem vor, dass Inhalte durch die Behörden an die Betreiber der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Diese Betreiber müssen dann entscheiden, ob der fragliche Inhalt ihren eigenen AGB widerspricht. Das Problem dabei: Die AGB der großen Plattformen sind bereits so gestaltet, dass sie alle Inhalte verbieten, die in irgendeinem Land unerwünscht sein könnten. Täglich werden deshalb Beiträge gelöscht, die eigentlich vollkommen unproblematisch sind. Die Gefahr von Überregulierung steigt also durch TERREG massiv an.

Hier werden weitreichende Befugnisse an Polizeibehörden und Ministerien ausgegeben. Eine richterliche Anordnung ist bei TERREG nicht vorgesehen.

Uploadfilter

Zusammenfassend kann man sagen, dass auch TERREG den Einsatz von Uploadfiltern fördern wird. Über dieses Thema wurde schon oft geschrieben, da TERREG nicht die erste EU-Verordnung ist, die den Einsatz von Uploadfiltern fordert oder fördert. Dennoch möchte ich hier eine kurze Zusammenfassung dazu geben, warum Uploadfilter problematisch sind.

Mund mit Klebeband verschlossen. Text: Fight Uploadfilter!

  1. Uploadfilter oder Re-Uploadfilter, die sich auf den Abgleich mit bekanntem Material fokussieren, funktionieren nicht, weil sie den Kontext von Bildmaterial, Videos und Texten nicht erkennen. Das Foto eines Terroraktes kann im Zusammenhang mit Propaganda und Mitgliederwerbung illegal sein. Im Kontext von Journalismus, Bildungsarbeit und Aufklärungskampagnen aber völlig legitim. Der Filter erkennt nur das Bild und entfernt es. Kontext, Überspitzung und Sarkasmus kann bisher keine künstliche Intelligenz zuverlässig erkennen. Überblockierung ist die logische Folge.
  2. Filter, die für das automatische Erkennen neu hochgeladener Inhalte entwickelt wurden scheitern ebenfalls am Kontext. So kam es in der Vergangenheit bereits vor, dass YouTube eine Parlamentsdebatte über Folter gelöscht hat, weil die Abgeordneten bestimmte Begriffe verwendet haben, die den Filter aktiviert haben. Hochgeladene oder öffentlich gestreamte Videos sind außerdem wichtiges Material für die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen. Das Löschen solcher Videos und Fotos würde die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen erheblich erschweren und in Folge dessen die Macht autoritärer Regime festigen.

Ist TERREG noch zu stoppen?

Die Zeit drängt. Patrick Breyer antwortet auf die Frage nach dem Zeitplan: „Ich gehe davon aus, dass sie noch dieses Jahr verabschiedet wird.“ Aktuell besteht aber noch die Möglichkeit, besonders strittige Punkte „herauszuverhandeln“.

Die Abgeordneten ringen derzeit beispielsweise um Ausnahmen für legitime Inhalte aus den Bereichen Presse und Bildung. Die EU-Regierungen verweigern diese Ausnahme allerdings. Es ist eine schreckliche Vorstellung, dass künftig Polizeibehörden darüber entscheiden dürfen, was Journalisten veröffentlichen.

Die deutsche Position wird derzeit von übrigens von Innenminister Horst Seehofer vertreten, der automatisch unser Land repräsentiert, während Deutschland den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft innehat. Seine Law-and-Order-Einstellung ist ja leider hinreichend bekannt.

Laut Patrick Breyer haben bereits viele Interessensverbände, Organisationen und Unternehmen in Briefen ihre Bedenken gegen TERREG geäußert. Leider hat das bisher nicht ausgereicht, um den Abgeordneten die Gefahr klarzumachen, die von der neuen Verordnung für unsere Freiheit ausgeht. Seiner Meinung nach hilft jetzt nur noch öffentlicher Druck. Es ist deshalb unbedingt notwendig, in den nächsten Tagen so viel Wirbel wie möglich zu machen. Bitte hilf mit, indem Du diesen Beitrag oder einen anderen kritischen Artikel zu TERREG teilst:

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